

Unsere Mehrtagesreisen werden gemäß der Pauschalreiserichtlinie 2018 verkauft und durchgeführt. Alle detaillierten Informationen zu dieser Richtlinie finden Sie hier . Nachfolgend sehen Sie die wichtigsten Rechte, die Ihnen gemäß dieser Richtlinie zustehen:
Wichtige Rechte gemäß der Pauschalreise- und verbundenen Reiseleistungen-Verordnung 2018
- Reisende erhalten alle wichtigen Informationen zum Reisepaket, bevor sie den Pauschalreisevertrag abschließen.
- Es gibt stets mindestens einen Reiseveranstalter, der für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen haftet.
- Den Reisenden wird eine Notfallnummer oder die Kontaktdaten einer Anlaufstelle mitgeteilt, unter der sie den Veranstalter oder das Reisebüro erreichen können.
- Reisende können das Paket nach angemessener Vorankündigung und gegebenenfalls gegen Aufpreis auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten steigen (z. B. Treibstoffpreise), sofern dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und in jedem Fall spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Pauschalpreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Veranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vor, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die entsprechenden Kosten sinken.
- Reisende können den Vertrag kostenfrei kündigen und erhalten eine vollständige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen, wenn sich wesentliche Bestandteile der Reise, mit Ausnahme des Preises, erheblich ändern. Wird die Reise vor Reiseantritt vom Reiseveranstalter storniert, haben Reisende Anspruch auf Rückerstattung und gegebenenfalls Entschädigung.
- Reisende können den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Stornogebühr kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, beispielsweise wenn am Reiseziel schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen werden.
- Darüber hinaus können Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Kündigungsgebühr kündigen.
- Können nach Reisebeginn wesentliche Bestandteile der Reise nicht wie vereinbart erbracht werden, werden dem Reisenden kostenfrei geeignete Alternativen angeboten. Reisende können den Vertrag kostenfrei kündigen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und dies die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt und der Reiseveranstalter das Problem nicht behebt.
- Reisende haben außerdem Anspruch auf eine Preisminderung oder Schadensersatz oder beides, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Veranstalter muss Hilfe leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten gerät.
- Im Falle einer Insolvenz des Veranstalters oder des Reiseveranstalters werden die Zahlungen zurückerstattet. Sollte der Veranstalter oder gegebenenfalls der Reiseveranstalter nach Reisebeginn insolvent werden und ist der Transport im Reisepaket enthalten, ist die Rückführung der Reisenden sichergestellt. Uncover Colombia hat eine Insolvenzversicherung bei ATOL (britische Zivilluftfahrtbehörde) abgeschlossen. Reisende können sich an ATOL oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde wenden (die Zivilluftfahrtbehörde ist unter +44 (0) 333 103 6350 erreichbar), falls Leistungen aufgrund unserer Insolvenz verweigert werden.